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Wissenswertes und Gesetzesänderungen

Hier möchte wir Sie über alles auf dem laufenden halten,
was sich in der Augenheilkunde gesetzlich, bezüglich der Kassenleistungen verändert
und auch über medizinisches, das Sie betreffen könnte.

Seit dem 01.07.2026 - Kat-OP & Sonderlinsen

Neue Regelungen bei Katarakt-Operationen und Sonderlinsen
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Abrechnungsregelungen für gesetzlich versicherte Patienten bei Katarakt-Operationen (Grauer Star) mit Sonderlinsen.
Die medizinisch notwendige Katarakt-Operation bleibt selbstverständlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheiden sich Patienten jedoch für eine Sonderlinse mit zusätzlichen optischen Eigenschaften, können bestimmte zusätzliche Leistungen und Mehrkosten weiterhin privat zu tragen sein.
Was hat sich geändert?
Zusätzliche ärztliche Leistungen dürfen während der Operation nicht mehr gleichzeitig privat neben der Kassenleistung abgerechnet werden. Auch innerhalb der ersten 21 Tage nach der Operation ist eine parallele private Abrechnung entsprechender postoperativer Leistungen nicht mehr möglich.
Eine bisher mögliche Berechnung nach dem Prinzip „GOÄ-Rechnungsbetrag abzüglich des Kassenanteils“ ist nach der vorliegenden Information ebenfalls nicht mehr zulässig.
Welche Untersuchungen können vor der Operation weiterhin privat erfolgen?
Für die individuelle Planung und Beurteilung einer Sonderlinse können – sofern erforderlich und abhängig vom gewählten Linsentyp – weiterhin zusätzliche Untersuchungen notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Vermessung und Darstellung der Hornhaut
  • Aberrometrie
  • Endothelzellmessung
  • OCT-Untersuchung
  • optische Biometrie

Diese Untersuchungen können unter anderem dabei helfen, die Eignung für eine Sonderlinse zu beurteilen, die Linse möglichst präzise zu berechnen und Auffälligkeiten zu erkennen, die gegen die Implantation einer bestimmten Sonderlinse sprechen könnten.
Wichtig für unsere Patienten
Zusätzliche Privatleistungen werden vor der Durchführung transparent mit Ihnen besprochen. Sie erhalten vorab eine entsprechende Kosteninformation bzw. Vereinbarung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Unser Ziel ist, dass Sie vor Ihrer Entscheidung genau wissen, welche Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen und welche Kosten gegebenenfalls selbst zu tragen sind.